Mietbedingungen

Mietbedingungen für die Anmietung des Ferienhauses „Vesterhavsbo“, 6960 Hvide Sande 

  1. Abschluss des Mietvertrages
    1.1. Die Buchung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post oder per E-Mail. Der Eigentümer sendet nach Erhalt der Buchung eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Sobald der Mieter eine Bestätigung der Buchung erhalten hat, ist diese für beide Parteien verbindlich. 
    1.2. Bei der Ankunft am Ferienort erhält der Mieter den Schlüssel zum Ferienhaus. Der Mieter ist verpflichtet, dem Eigentümer bei An- und Abreise den Stromzählerstand per SMS oder E-Mail mitzuteilen. Das Zählerfeld befindet sich an der Westgiebelwand des Hauses. 
    1.3. Zur Sicherstellung der Verpflichtungen des Mieters in Bezug auf die Rückgabe des Schlüssels, die Bezahlung verbrauchsabhängiger Kosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten sowie Schadensersatz bei Beschädigungen oder zur Deckung nicht durchgeführter oder mangelhafter Endreinigung wird bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von DKK 800,00 erhoben. 
     
    2. Zahlung 
    2.1. Mit Abschluss des Mietvertrages übersendet der Eigentümer die Buchungsbestätigung. Gleichzeitig wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietbetrages fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung. Die Kontonummer wird im Mietangebot vom Eigentümer mitgeteilt. 
    2.2. Der Restbetrag der Miete muss spätestens 4 Wochen vor dem Einzugstag beim Eigentümer eingegangen sein. 
    2.3. Bei Buchungen, die weniger als 40 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig. 
    2.4. Wird der gesamte Mietbetrag nicht fristgerecht bezahlt, kann der Eigentümer den Mietvertrag ohne vorherige Mitteilung stornieren. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erfüllung des Mietvertrages, und der Eigentümer ist nicht verpflichtet, diesen zu erfüllen. Der Eigentümer betrachtet die Nichtzahlung als Vertragsverletzung im Sinne von Abschnitt 4, wobei das Zahlungsfristdatum als maßgeblicher Stichtag gilt. 
     
    3. Das Ferienhaus 
    3.1. Das vom Mieter gemietete Ferienhaus sowie die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände sind Eigentum des Vermieters. 
    3.2. Das Ferienhaus darf maximal von 6 Personen bewohnt werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen zusätzlich zu dieser Personenzahl mitgebracht werden. Bei Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, die überzähligen Personen abzuweisen. 
    3.3. Der Mietzeitraum beginnt in der Regel samstags, und der Einzug darf frühestens ab 15.00 Uhr erfolgen. 
    3.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. 
    3.5. Die Reinigung des Ferienhauses obliegt dem Mieter. Bei Auszug muss das Ferienhaus einschließlich Inventar gründlich gereinigt werden. 
    3.6. Eine Endreinigung kann gegen Zahlung von DKK 700,00 beim Vermieter bestellt werden. Das Haus muss jedoch in aufgeräumtem Zustand hinterlassen werden, und der Abwasch ist vom Mieter vorzunehmen, sodass Geschirr, Besteck und sonstige Küchenutensilien sauber hinterlassen werden. Auch der Grill und der Kaminofen sind vom Mieter vor der Abreise zu reinigen. 
    3.7. Am Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter das Ferienhaus spätestens um 10.00 Uhr verlassen. 
    3.8. Der Stromverbrauch, Heizkosten und Warmwasser sind zusätzliche Kosten und werden nach Beendigung des Ferienaufenthaltes bei der Rückgabe des Schlüssels abgerechnet. 
    3.9. Bei der Ankunft im Sommerhaus während der Sommerperiode muss der Mieter den Strom selbst einschalten sowie Heizung und Warmwasserboiler einstellen. Weitere Anweisungen und praktische Informationen werden dem Mieter nach Eingang der ersten Mietrate zugesandt. 
    3.10. Ein eventueller Überschuss aus der Kaution wird dem Mieter auf dessen Bankkonto oder per MobilePay überwiesen. Die Rückzahlung erfolgt, sobald der Vermieter den gemeldeten Zählerstand per SMS oder E-Mail erhalten und das Ferienhaus überprüft hat. Wird der Zählerstand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abreise übermittelt, verfällt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines etwaigen Restbetrags. 
    3.11. Das Ferienhaus wird nicht an Jugendgruppen oder Personen unter 25 Jahren vermietet. 
    3.12. Rauchen im Haus ist nicht gestattet. 
    3.13. Hinterlassenschaften mitgebrachter Haustiere sind spätestens bei der Abreise zu entfernen. 
    3.14. Folgende Gegenstände sind vom Mieter selbst mitzubringen: Bettwäsche (Laken, Decken- und Kissenbezüge), Geschirrtücher, Putzlappen, Handtücher. 
     
    4. Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter 
    Vor Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter den Mietvertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Eigentümer stornieren. Die Stornierung ist erst gültig, wenn sie beim Eigentümer eingegangen ist und dieser den Eingang der Kündigung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. 
    Folgende Stornogebühren werden erhoben, die in der Regel die Kosten und Ansprüche des Eigentümers abdecken: 
    4.1. Bis 90 Tage vor Mietbeginn: 15 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch DKK 500,00. 
    4.2. 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 1.000,00. 
    4.3. 31 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 1.500,00. 
    4.4. Am Anreisetag oder später sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtmietpreises. 
     
     
  2. Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer
    5.1. Wenn der Mieter oder einer seiner Mitreisenden das Ferienhaus vernachlässigt oder seine vertraglichen Pflichten grob verletzt, kann der Eigentümer den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Der Eigentümer behält sich das Recht auf weitergehenden Schadensersatz über die Miete und Kaution hinaus vor, bis sämtliche Kosten ermittelt und bezahlt sind. Etwaige Mehrkosten für die Rückreise trägt der Mieter selbst.
    5.2. Sollte das Ferienhaus aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Gebäudeschäden) nicht bezugsfertig sein und der Eigentümer deshalb den Vertrag nicht erfüllen können, erhält der Mieter den bereits gezahlten Mietbetrag vollständig zurück. 
    5.3. Wenn der Mieter die Zahlungsbedingungen und -fristen nicht einhält, ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu annullieren. Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer wegen Zahlungsverzuges gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Abschnitt 4. 
     
    6. Mängel und Abhilfe 
    6.1. Der Eigentümer wünscht allen Mietern einen angenehmen Ferienaufenthalt. Sollte es zu Mängeln oder Fehlern kommen, bitten wir darum, sich nicht durch kleinere Unannehmlichkeiten den Urlaub verderben zu lassen, sondern den Eigentümer unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Behebung ergreifen kann. 
    6.2. Bei etwaigen Mängeln hat der Mieter das Recht, Abhilfe durch den Eigentümer oder dessen Vertreter zu verlangen, es sei denn, diese würde den Eigentümer mit unverhältnismäßigen Kosten oder erheblichen Unannehmlichkeiten belasten. Bietet der Eigentümer oder dessen Vertreter die Beseitigung des Mangels an, kann sich der Mieter nicht mehr auf den Mangel berufen, sofern die Behebung innerhalb angemessener Zeit, ohne Kosten oder erhebliche Unannehmlichkeiten für den Mieter erfolgt. Mängel werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich und spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Mietbeginn gemeldet werden. Später oder erst nach Abreise angezeigte Mängel können nicht berücksichtigt werden. 
     
    7. Höhere Gewalt (Force majeure) 
    7.1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Änderungen von Umständen, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen (z. B. Änderung der Bademöglichkeiten, Fischereirechte, Einstellung von Verkehrsverbindungen oder Geschäftsbetrieben, Straßen- oder Bauarbeiten). Ebenso haftet der Vermieter nicht für eine Beeinträchtigung des Urlaubs, die durch Witterungsverhältnisse oder örtliche Vorschriften und Verordnungen (z. B. Badeverbote) verursacht wird. 
    7.2. Der Vermieter kann auch nicht für das Auftreten von Ungeziefer (Ameisen, Wespen, Fliegen, Mäuse, Ohrwürmer usw.) im oder am Ferienhaus haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw.) oder eine Zwangsversteigerung bzw. ein Verkauf der Immobilie eintritt. 
     
     

Anschrift des Eigentümers: 
Bjarne Lund Christensen 
Enevej 11 
DK–7200 Grindsted 
Mobil: +45 2759 9038 / +45 4221 3033 
E-Mail: vesterhavsbo@live.dk